Förderung für Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement durch Krankenkasse und öffentliche Hand
Für ein professionelles betriebliches Gesundheitsmanagement und anerkannte, entsprechend zertifizierte Präventionskurse profitieren Sie zusätzlich! Denn neben den positiven Effekten für Mitarbeiter und Unternehmen erhalten Sie hohe Zuschüsse durch die Krankenkassen für Präventionskurse, die den Anforderungen des §20 SGB V entsprechen. Für viele weitere Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement sieht der Gesetzgeber zudem steuerliche Entlastungen nach §3 Nr. 34 EStG vor.
Die Vitalisten Gesundheitsmanagement GmbH als kompetenter & zertifizierter Partner
Als Ihr professioneller und zertifizierter Partner in allen Bereichen der betrieblichen Gesundheitsförderung bietet Ihnen die Vitalisten Gesundheitsmanagement GmbH sowohl die Präventionskurse nach §20 SBG V als auch alle weiteren Leistungen.
Präventionskurse und Zuschüsse der Krankenkassen
Steuerliche Förderungen für Ihr Gesundheitsmanagement
Jeder Arbeitgeber in Deutschland kann einmal jährlich einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag in Höhe von maximal 500 Euro pro Mitarbeiter einsetzen und geltend machen. Dieser Betrag wirkt dabei wie eine ganz normale Kostenposition, also steuerreduzierend und ist als steuerbefreiter Teil des Mitarbeitereinkommens buchbar.
Einzige Bedingung dabei, dass der Mitarbeiter – zum Beispiel sogar auch im Rahmen einer Erholungsreise – an einem zertifizierten Gesundheitskurs, einem Workshop oder einer Präventionsmaßnahme teilnimmt, die den Anforderungen des §20 SGB V entspricht.
Zuschüsse von den Krankenkassen für Ihre Gesundheitsförderung
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich (nach § 20a SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung) an Präventionsangeboten mit durchschnittlich 80% der Kursgebühr pro Mitarbeiter. Weitere Voraussetzung: der Präventionskurs beinhaltet mindestens 8 Kurseinheiten und liegt in den Schwerpunktbereichen, die die Prävention nach den §§ 20 und 20a SGB V vorsieht.
Weitere, ausführliche Informationen zum Thema Präventionskurse und Förderung finden Sie im Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes.
Die bundesweit vertretenen Vitalisten-Teams beraten Sie jederzeit gerne über alle Details zu unseren Kursangeboten, den Kursinhalten sowie Möglichkeiten der Förderung
Steuerfreibeträge für Maßnahmen im Gesundheitsmanagement
Der Steuerfreibetrag für Ihre Mitarbeiter ist in §3 Nr. 34 EStG und §52 Abs. 4c EStG i.V.m. der Neuregelung des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 BGBl (Seite 2.794) geregelt und festgelegt.